AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Michel Eising Webdesign (Inh. Michel Eising), Naumannstraße 20, 50735 Köln (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Emp-fänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Fotografie und Videografie, Kundengewinnung, Mitarbeitergewin-nung, Online und Performance Marketing, Social Media Marketing, Content- und De-signerstellung, Webseitenerstellung sowie Wartungsverträge (nachfolgend kurz „Leis-tungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Be-dingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbe-ziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem an-gebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung be-darf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendei-ne Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschü-ren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Ab-schluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (ins-besondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zu-griff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Erstellung von Webseiten (z.B. Landingpages, mehrseitige Webseiten)
- Erstellung von Foto-, Video- und sonstigem Content
- Social Media Dienstleistungen
- Online- und Performance-Marketing
- laufende Betreuungs- und Supportleistungen (Retainer)
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.3. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsver-trags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.4. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind vom KUNDEN gesondert zu vergüten.
3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflich-ten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marke-ting
4.1. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
4.2. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.3. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leis-tungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantita-tiven und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend ei-ne bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
4.4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nen-nung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt in-soweit unberührt.
4.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizen-zen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertrags-laufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprü-chen.
4.6. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkba-ren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
5. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und Designer-stellung
5.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken, Printe-lemente, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmünd-lich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
5.2. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
5.3. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrek-turschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
5.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Wei-tergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Fotografie und Videografie
6.1. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalteri-schen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammen-hang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen An-sprüchen Dritter frei.
6.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erschei-nen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzei-gen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehr-kosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat die-se der KUNDE zu tragen.
6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird ein-vernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige an-rechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leis-tung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.
6.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder können im Bear-beitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
6.7. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leis-tungen, sowie etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. ge-setzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertra-gung der Rechte durch den ANBIETER an den KUNDEN gem. Vereinbarung umfasst so-wie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitung der Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.
6.8. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.
6.9. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurch-führung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbe-kannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ih-rer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist un-zulässig.
6.10. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
6.11. Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter der An-gabe der Homepage bzw. des Instagram Profils anzugeben.
7. Besondere Bestimmungen im Bereich Webseitenerstellung
7.1. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Re-launches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
7.2. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
7.3. Der ANBIETER erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Abspra-che, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Webseiten-Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem ANBIETER auch das Letztentscheidungsrecht zu.
7.4. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den KUNDEN gem. Vereinbarung umfasst sowie bis zu zwei Korrekturschleifen hin-sichtlich der Überarbeitung inkludiert. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.
7.5. Der KUNDE stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neusten technischen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen.
7.6. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders verein-bart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
7.7. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER im Falle einer Programmierungsleistung in angemessener Schrift und Hyperlink-Form als Urheber bzw. Programmierer unter der Bezeichnung „Michel Eising Webdesign (Inh. Michel Eising)“ im Impressum anzugeben .
8. Besondere Bestimmungen zu Retainer- / Wartungsvertrag
Sofern zwischen den Parteien laufende Betreuungsleistungen vereinbart wurden, gel-ten folgende Bedingungen:
8.1. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN ein monatliches Stundenkontingent gemäß Angebot zur Verfügung.
8.2. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Abrech-nungszeitraums. Eine Übertragung auf Folgemonate erfolgt nicht.
8.3. Leistungen über das vereinbarte Stundenkontingent hinaus werden auf Stundenbasis gemäß vereinbartem Stundensatz abgerechnet.
8.4. Grundlage der Abrechnung ist der tatsächliche Zeitaufwand des ANBIETERS.
8.5. Der ANBIETER schuldet keine konkrete Reaktionszeit, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Vergütung
9.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Ver-gütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
9.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
9.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe be-steht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
9.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die ver-einbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
9.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des AN-BIETERS grundsätzlich unberührt.
9.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend ma-chen.
10. Verzug
10.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wur-de und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend er-bracht wurden.
10.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
10.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIE-TER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Be-endigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen er-spart oder zu erwerben unterlässt.
11. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
11.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Ver-tragslaufzeit.
11.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses er-forderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
11.3. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwort-lich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
11.4. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammen-hang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen An-sprüchen Dritter frei.
11.5. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbrin-gung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
11.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von tech-nischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
12. Vertragslaufzeit
12.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
12.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit ei-ner vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um einen Monat, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der je-weiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekün-digt wird.
12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Zahlungsbedingungen
13.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.
13.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittel-bar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertrags-schluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwort-lich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
14. Haftung auf Schadensersatz
14.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
14.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicher-ten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
14.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf de-ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
15. Datenschutz, Geheimhaltung
15.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
15.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung be-kannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informatio-nen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16. Abnahme
16.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
16.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
16.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schrift-lich erklärt.
17. Urheberrecht, Markennutzung
17.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urhe-berrechtlich geschützt.
17.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
17.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leis-tungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonder-ten Vereinbarung.
17.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfälti-gung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).
17.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
18. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträ-ge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
19. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Lo-gos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, ju-ristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermö-gen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.
20.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kolli-sionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
20.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternati-ve Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
20.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Wei-se am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
20.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen je-derzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Mai 2026